Dein Sprung ins Ausland

Tandem

Die hier beschriebenen Förderbedingungen gelten nur für normale Jugendbegegnungen. Tandem fördert auch andere Austauschmaßnahmen, z.B. Sprachkurse, Schulaustausch, Praktika u.a.

Fördermittel können auch vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds gewährt werden.

Förderbedingungen

(Abkürzungen: TN = Teilnehmende; mind. = mindestens, max. = maximal)

Partnerländer

  • Tschechien + mögliches Drittland, als Drittland sind alle Länder möglich, außer: 
  • Trilaterale Begegnungen zwischen Deutschland, Tschechien und Polen fördert das DPJW oder JUGEND IN AKTION,  trilaterale Begenungen zwischen Deutschland, Tschechien und Frankreich fördert das DFJW

Antragstelle und Antragsfristen

  • Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband reichen den Antrag bei ihrem Verband ein - dort nach Fristen fragen (sog. Zentralstellenverfahren); der Antrag muss aber spätestens bis zum 1. 10. des Vorjahres bei Tandem vorliegen. Alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über das zuständige Regierungspräsidium (sog. Länderstellenverfahren). 
  • Der Antrag muss bis 1. September des Vorjahres beim Regierungspräsidium vorliegen. Bis zum 1. 10. muss er dann an Tandem weitergereicht werden.
    Die Anträge sollten möglichst früher eingereicht werden, da viele der Anträge erfahrungsgemäß noch einmal korrigiert und von den Antragstellern überarbeitet werden müssen. Sie können dann eventuell nicht mehr fristgerecht an Tandem weitergeleitet werden.
  • Anträge können evtl. auch bis zum 1. 6. des Programmjahres (= Termin der Regierungspräsidien) gestellt werden - Förderung ist aber nur dann möglich, wenn Rücklaufmittel vorhanden sind. Bis zum 1.7. müssen die Anträge bei Tandem vorliegen. 

 Alter und Teilnehmerzahl der deutschen TN

  • 12 - 26 Jahre
  • in Deutschland: max. 15 deutsche und max. 15 ausl. TN 
    im Ausland: max. 15 deutsche TN - zzgl. 2 Begleiter/innen
    (teilnehmen können mehr, sie werden aber nicht gefördert - Ausnahme bei sachlicher Begründung).

Dauer

  • Mindestens 5, höchstens 30 Programmtage 
  • An- und Abreisetag zählen nicht als Programmtage, können aber beide gefördert werden

Förderung

Es werden nur die Beträge angegeben, die deutsche Gruppen erhalten können, wenn die Begegnung 1. in Deutschland2. in Tschechien stattfindet.  Die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

1. in Deutschland 

  • Aufenthaltskosten
    20 € pro Tag für alle TN

2. in Tschechien

  • Reisekosten (bis zu)
    12 Eurocent/km (entsprechend online-Routenplänen)
  • Vor- und Nachbereitung 
    26 € Pauschale pro dt. TN, max. 383 €

 (Förderung nach KJP-Sätzen)

Förderung von Kleinprojekten

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1000 Euro. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- oder Drittmitteln nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Zentralstellen.
Gefördert werden können Projekte, die ihrem Charakter nach die Voraussetzungen einer Begegnungen nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen.
Beispielhaft können folgende Arten von Projekten gefördert werden: Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte und andere offene Veranstaltungen. 


Weitere Fördermöglichkeiten: "Europeans for peace