Dein Sprung ins Ausland

Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Hinweis: Die hier beschriebenen Förderbedingungen gelten nur für normale Jugendbegegnungen. Das DFJW fördert auch andere Austauschmaßnahmen, z.B. Sprachkurse, Schulaustausch, Praktika u.a.

Für Jugendaustausch mit Frankreich im Bereich des Sports gibt es bei der Deutschen Sportjugend (DSJ) gute Informationen.

Förderbedingungen

(Abkürzungen: TN = Teilnehmende, mind. = mindestens, max. = maximal)

Partnerländer

  • Frankreich + Drittland, bi - und trilaterale Begegnungen, 
  • als Drittland sind alle Länder möglich

Antragstelle und Antragsfristen

  • Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband (Bundesverband) reichen den Antrag bei ihrem Verband ein - dort nach Fristen fragen (sog. Zentralstellenverfahren), alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über das zuständige Regierungspräsidium (sog. Länderstellenverfahren) 
  • Abgabe des Antrags beim Regierungspräsidium mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung - möglichst bis 1. 5. sollten alle Anträge für das laufende Jahr abgegeben werden. Voranmeldung beim RP bis
    15.11. des Vorjahres
  • Beim DFJW gibt es pro Begegnung nur einen Antragsteller: 
    • bei Gruppenaustauschprojekten am Ort des Partners: 
      Der Träger des Landes, aus dem die Gruppe anreist, stellt den Antrag.
    • bei allen anderen Projekten: 
      der Träger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, stellt den Antrag.

Alter und Teilnehmerzahl

  • 3 – 30 Jahre(Betreuer/innen sind  von der Altersgrenze ausgenommen)
  • bis zu 35 TN (inkl. Leiter), wenn die Begegnung am Ort eines Partners stattfindet; bis zu 50 TN (inkl. Leiter) bei "Drittort-Begegnung"mit gemeinsamer Unterbringung der TN.

Dauer

  • Mind. 4 – max. 21 Tage
  • An- und Abreisetag werden zusammen als ein Projekttag gerechnet.

Förderbeträge

(es werden die maximal möglichen Beträge genannt; die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

  • Aufenthaltskosten
    Förderung nur bei Drittort-Begegnung mit gemeinsamer Unterbringung aller TN, z.B. in Tagungsstätte, Campingplatz, Jugendherberge usw.:
    - bis zu 15 € pro Tag und TN
    - bis zu 25 € pro Tag und TN bei TN mit besonderem Förderbedarf

    Zuschüsse für besondere Aufwendungen
     ("sonstige Projektkosten"), z.B. Leitung, Dolmetscher, Referenten, Reisen vor Ort u.a.): 
    - 250 € pro Tag für maximal10 Tage
    trinationale Projekte
    : max. 375 € pro Tag für max. 10 Tage.

    Gruppen mit besonderem Förderbedarf
    *: zusätzl. 250 € pro Tag für maximal 10 Tage

    Sprachförderung
    : 150 € pro Tag für maximal 10 Tage
  • Vor- und Nachbereitung durch Fachkräfte (max. 3 aus jedem Land): 
    - 30 € (Höchstbetrag) pro Tag und TN; bis zu 3 Tage
    - 100 € Dolmetscherkosten pro Tag, v.a. für trinationale Projekte

  • Reisekosten (Höchstbeträge)
    Für dt./frz. TN: Fahrkostenzuschuss nach „Richtlinien des DFJW“, einfacher Satz bei Gruppenreisen, doppelter Satz bei indiv. Anreisen

    Für Drittland-TN: reelle Kosten bis zu 322 €, darüber hinaus 75 % der reellen Kosten

    im Drittland
    bei Begegnungen in einem Drittland können nur die Fahrtkosten der dt. u. frz. TN gefördert werden, reelle Kosten bis zu 322 €, darüber hinaus
    75 %

*Offizielle Bezeichnung: Projekte zur Förderung von Integration und Chancengleichheit 

Sonderprogramme

"Austauschprojekte im grenznahen Raum"

  • in Deutschland: 
    Regierungsbezirk Karlsruhe und Regierungsbezirk Freiburg, Saarland, Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz

    In Frankreich: 
    Bas-Rhin, Haut-Rhin, Territoire de Belfort, Départements Moselle
  • Dauer: zwei bis vier Kurzphasen innerhalb eines Kalenderjahres, mind. 4 volle Tage Gesamtdauer
  • Fördersätze: siehe oben 

1234-Projekte

  • Diese Projekte tragen dazu bei, das Interesse an der deutschfranzösischen Zusammenarbeit zu steigern und neue Zielgruppen zu erschließen (z.B. Aktionen, Ausstellungen, Prospektmaterial usw). 
  • Fördersätze: 1234 € pauschal