Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Hinweis: Die hier beschriebenen Förderbedingungen gelten nur für normale Jugendbegegnungen. Das DFJW fördert auch andere Austauschmaßnahmen, z.B. Sprachkurse, Schulaustausch, Praktika u.a.
- Ansprechpartnerin:
Heike Hartmann
Tel: 030288757-17
hartmann@dfjw.org
Für Jugendaustausch mit Frankreich im Bereich des Sports gibt es bei der Deutschen Sportjugend (DSJ) gute Informationen.
Förderbedingungen
(Abkürzungen: TN = Teilnehmende, mind. = mindestens, max. = maximal)
Partnerländer
- Frankreich + Drittland, bi - und trilaterale Begegnungen,
- als Drittland sind alle Länder möglich
Antragstelle und Antragsfristen
- Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband (Bundesverband) reichen den Antrag bei ihrem Verband ein - dort nach Fristen fragen (sog. Zentralstellenverfahren), alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über das zuständige Regierungspräsidium (sog. Länderstellenverfahren)
- Abgabe des Antrags beim Regierungspräsidium mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung - möglichst bis 1. 5. sollten alle Anträge für das laufende Jahr abgegeben werden. Voranmeldung beim RP bis
15.11. des Vorjahres - Beim DFJW gibt es pro Begegnung nur einen Antragsteller:
- bei Gruppenaustauschprojekten am Ort des Partners:
Der Träger des Landes, aus dem die Gruppe anreist, stellt den Antrag. - bei allen anderen Projekten:
der Träger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, stellt den Antrag.
Alter und Teilnehmerzahl
- 3 – 30 Jahre(Betreuer/innen sind von der Altersgrenze ausgenommen)
- bis zu 35 TN (inkl. Leiter), wenn die Begegnung am Ort eines Partners stattfindet; bis zu 50 TN (inkl. Leiter) bei "Drittort-Begegnung"mit gemeinsamer Unterbringung der TN.
Dauer
- Mind. 4 – max. 21 Tage
- An- und Abreisetag werden zusammen als ein Projekttag gerechnet.
Förderbeträge
(es werden die maximal möglichen Beträge genannt; die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
- Aufenthaltskosten
Förderung nur bei Drittort-Begegnung mit gemeinsamer Unterbringung aller TN, z.B. in Tagungsstätte, Campingplatz, Jugendherberge usw.:
- bis zu 15 € pro Tag und TN
- bis zu 25 € pro Tag und TN bei TN mit besonderem Förderbedarf
Zuschüsse für besondere Aufwendungen ("sonstige Projektkosten"), z.B. Leitung, Dolmetscher, Referenten, Reisen vor Ort u.a.):
- 250 € pro Tag für maximal10 Tage
trinationale Projekte: max. 375 € pro Tag für max. 10 Tage.
Gruppen mit besonderem Förderbedarf*: zusätzl. 250 € pro Tag für maximal 10 Tage
Sprachförderung: 150 € pro Tag für maximal 10 Tage
- Vor- und Nachbereitung durch Fachkräfte (max. 3 aus jedem Land):
- 30 € (Höchstbetrag) pro Tag und TN; bis zu 3 Tage
- 100 € Dolmetscherkosten pro Tag, v.a. für trinationale Projekte - Reisekosten (Höchstbeträge)
Für dt./frz. TN: Fahrkostenzuschuss nach „Richtlinien des DFJW“, einfacher Satz bei Gruppenreisen, doppelter Satz bei indiv. Anreisen
Für Drittland-TN: reelle Kosten bis zu 322 €, darüber hinaus 75 % der reellen Kosten
im Drittland
bei Begegnungen in einem Drittland können nur die Fahrtkosten der dt. u. frz. TN gefördert werden, reelle Kosten bis zu 322 €, darüber hinaus
75 %
*Offizielle Bezeichnung: Projekte zur Förderung von Integration und Chancengleichheit
Sonderprogramme
"Austauschprojekte im grenznahen Raum"
- in Deutschland:
Regierungsbezirk Karlsruhe und Regierungsbezirk Freiburg, Saarland, Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz
In Frankreich:
Bas-Rhin, Haut-Rhin, Territoire de Belfort, Départements Moselle - Dauer: zwei bis vier Kurzphasen innerhalb eines Kalenderjahres, mind. 4 volle Tage Gesamtdauer
- Fördersätze: siehe oben
1234-Projekte
- Diese Projekte tragen dazu bei, das Interesse an der deutschfranzösischen Zusammenarbeit zu steigern und neue Zielgruppen zu erschließen (z.B. Aktionen, Ausstellungen, Prospektmaterial usw).
- Fördersätze: 1234 € pauschal