weitere KJP-Programme
Der KJP (Kinder- und Jugendplan des Bundes) fördert internationale Begegnungen über zwei Programme: "Bilaterale Sonderprogramme" und "Längerfristige Förderung". An diesen Programmen können alle Jugendgruppen teilnehmen, unabhängig davon, ob sie einem Dachverband angehören, also am sog. Zentralstellenverfahren (ZV) teilnehmen, oder ob sie nur regional aktiv sind und normalerweise am Länderstellenverfahren teilnehmen (LV).
Eine Sonderstellung nehmen die sog. Koordinierungsbüros ein: ConAct, Stiftung DRJA und Tandem, die im Rahmen des KJP fördern und dabei noch besondere Dienstleistungen - wie Fortbildungen, Sprachkurse und Infomaterial - anbieten.
Ansprechpartner für die bundeszentral organisierten Gruppen ist der jeweilige Dachverband (Bundesverband), die anderen wenden sich an die Regierungspräsidien.
- Ansprechpartnerin:
Antje Sember
Tel.: 030/20655-1973
antje.sember@bmfsfj.bund.de
- www.bmfsfj.de
- Richtlinien:
Kinder- und Jugendplan des Bundes,
Richtlinien für internationalen Jugendaustausch:
S. 13, Abschnitt 16: Internationale Jugendarbeit
S. 16, Anlage 2 "Höhe der Förderbeträge"Richtlinienergänzende Rundschreiben für den KJP im Bereich des Internationalen Jugendaustauschs
Förderbedingungen
(Abkürzungen: TN = Teilnehmende; mind. = mindestens, max. = maximal)
Partnerländer
Der KJP fördert bilaterale Begegnungen mit bestimmten Ländern.
Diese Länder sind aufgeteilt in zwei Gruppen:
- 1. Länder, die über die "Bilateralen Sonderprogramme" gefördert werden:
China, Länder des JPE-Programms (JPE = jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern - Förderung nur auf Anfrage; im Allgemeinen sind die Förderbeträge sehr niedrig, da diese unter der hohen Zahl der Antragsteller aufgeteilt werden müssen.)
- 2. Länder, die über das Programm "Längerfristige Förderung" gefördert werden:
Ägypten, Belarus, Belgien, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien,Italien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Marokko, Mongolei, Niederlande, Palästina, Portugal, Slowakei, Spanien, SOE (südosteurop. Länder wie Albanien, Nachfolgestaaten Jugoslawien, Bulgarien und Rumänien), sonstige NUS (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kirgistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan), Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA
(Zu den Unterschieden zwíschen den Bilateralen Sonderprogrammen und dem Programm Längerfristige Förderung s. unten.) - Multilaterale Begegnungen: Förderung auf Anfrage, nur für große, aufwändige, außergewöhnliche Projekte
Antragsfristen/Antragsstelle
- Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband (Bundesverband) reichen den Antrag bei ihrem Verband ein (dort nach Abgabefristen fragen), alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über die zuständige Regierungspräsidien (sog. Länderstellenverfahren).
- Antragsfristen der Regierungspräsidien:
Bilaterale Sonderprogramme: bis spätestens 1. November des Jahres vor der Begegnung
Längerfristige Förderung: 1. Dezember
Die Anträge sollten möglichst früher eingereicht werden, da viele der Anträge erfahrungsgemäß noch einmal korrigiert und von den Antragstellern überarbeitet werden müssen. Sie können dann von den Regierungspräsidien eventuell nicht mehr fristgerecht an die Bewilligungsstellen weitergeleitet werden. - Anträge können evtl. auch bis zum 1. 6. des Programmjahres (= Termin der Regierungspräsidien) gestellt werden - Förderung ist aber nur dann möglich, wenn Rücklaufmittel vorhanden sind. Bis zum 1.7. müssen die Anträge bei den Bewilligungsstellen vorliegen.
Alter und Teilnehmerzahl der deutschen Teilnehmer
- 8 - 26 Jahre
- Bilaterale Sonderprogramme:
in Deutschland: max. 15 deutsche und max. 15 ausl. TN
im Ausland: max. 15 deutsche TN - zzgl. 2 Begleiter/innen
(teilnehmen können mehr, sie werden aber nicht gefördert - Ausnahme bei sachlicher Begründung). - Programm Längerfristige Förderung:
keine Beschränkungen
Dauer
- Mindestens 5, höchstens 30 Programmtage
- An- und Abreisetag zählen nicht als Programmtage, können aber beide gefördert werden
Förderung
Es werden nur die Beträge angegeben, die deutsche Gruppen erhalten können, wenn die Begegnung 1. in Deutschland, 2. im Ausland stattfindet. Ausnahmen stehen in Klammern. Die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
1. in Deutschland
- Aufenthaltskosten
20 € pro Tag u. alle TN
2. im Ausland
Fahrtkosten
12 Eurocent/km innerhalb Europas einschließlich Türkei (entsprechend online-Routenberechnungen)
8 Eurocent/km außerhalb Europas (Luftlinie entsprechend online-Berechnungen)- Vor- und Nachbereitung
(„Zuschlag“ für qualitative Ausgestaltung der Maßnahme")
26 € pro dt. TN, max. 383 €
Unterschied Bilaterale Sonderprogramme und Programm Längerfristige Förderung
- Vorteile „Längerfristige Förderung“:
unkompliziertere Antragstellung, Anforderungen an das Programm sind einfacher, keine Beschränkung der Teilnehmer-Zahl auf 15 Teilnehmer +2 Betreuer (jeweils eines Partners) - Nachteil „Längerfristige Förderung“:
Es gibt keinen Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung einer Begegnung in Deutschland