Der Kinder- und Jugendplan des Bundes-KJP
Überblick und Richtlinien:
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Er fördert Maßnahmen von überregionaler Bedeutung, die nicht durch ein einzelnes Bundesland wirksam unterstützt werden können.
Geförderte Projekte:
- Jugendbegegnungen: Bilateral oder multilateral mit Partnerländern.
- Modellprojekte: Innovativ und übertragbar auf andere Organisationen.
- Qualifizierungsmaßnahmen: Schulungen und Fortbildungen für Fachkräfte.
- Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Förderung neuer Zielgruppen und Austauschformate.
- Entwicklung von Materialien: Konzepte und Methoden zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit.
Wichtige Richtlinien:
- Zielgruppe: Teilnehmende zwischen 8 und 26 Jahren.
- Dauer: Mindestens 5 und maximal 30 Programmtage.
- Förderfähige Länder: Unterschiedliche Programme für Länder in Europa, Asien, Afrika und Amerika.
- Teilnehmerzahl: Bis zu 15 deutsche und 15 internationale Teilnehmende (je Begegnung), zzgl. 2 Begleitpersonen.
- Förderung: Kostenübernahme für Aufenthalt, Reise, Vor- und Nachbereitung (Höhe abhängig von Haushalt und Antrag).
- Antragsfristen: Unterschiedlich je nach Programm, meist bis zum 1. November oder 1. Dezember des Vorjahres.
Die Projekte müssen einen Bildungs- und Austauschzweck erfüllen.
Die ausführlichen Richtlinien finden sich auf der Seite des BMFSFJ hier.
Programme:
- Bilaterale Sonderprogramme: Förderung von Jugendbegegnungen mit bestimmten Ländern; strengere Teilnehmerbegrenzung, aber zusätzliche Förderung für Vor- und Nachbereitung.
- Längerfristige Förderung: Einfachere Antragstellung und keine Begrenzung der Teilnehmerzahl, jedoch ohne Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung in Deutschland.
Weitere hilfreiche Informationen findet man auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

