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Der Kinder- und Jugendplan des Bundes-KJP

Überblick und Richtlinien:

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Er fördert Maßnahmen von überregionaler Bedeutung, die nicht durch ein einzelnes Bundesland wirksam unterstützt werden können.

Geförderte Projekte:

  • Jugendbegegnungen: Bilateral oder multilateral mit Partnerländern.
  • Modellprojekte: Innovativ und übertragbar auf andere Organisationen.
  • Qualifizierungsmaßnahmen: Schulungen und Fortbildungen für Fachkräfte.
  • Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Förderung neuer Zielgruppen und Austauschformate.
  • Entwicklung von Materialien: Konzepte und Methoden zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit.

Wichtige Richtlinien:

  • Zielgruppe: Teilnehmende zwischen 8 und 26 Jahren.
  • Dauer: Mindestens 5 und maximal 30 Programmtage.
  • Förderfähige Länder: Unterschiedliche Programme für Länder in Europa, Asien, Afrika und Amerika.
  • Teilnehmerzahl: Bis zu 15 deutsche und 15 internationale Teilnehmende (je Begegnung), zzgl. 2 Begleitpersonen.
  • Förderung: Kostenübernahme für Aufenthalt, Reise, Vor- und Nachbereitung (Höhe abhängig von Haushalt und Antrag).
  • Antragsfristen: Unterschiedlich je nach Programm, meist bis zum 1. November oder 1. Dezember des Vorjahres.

Die Projekte müssen einen Bildungs- und Austauschzweck erfüllen.

Die ausführlichen Richtlinien finden sich auf der Seite des BMFSFJ hier.

Programme:

  • Bilaterale Sonderprogramme: Förderung von Jugendbegegnungen mit bestimmten Ländern; strengere Teilnehmerbegrenzung, aber zusätzliche Förderung für Vor- und Nachbereitung.
  • Längerfristige Förderung: Einfachere Antragstellung und keine Begrenzung der Teilnehmerzahl, jedoch ohne Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung in Deutschland.

Weitere hilfreiche Informationen findet man auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.