Dein Sprung ins Ausland

Landesjugendplan Baden-Württemberg (LJP)

Das Land Baden-Württemberg fördert Kinder- und Jugendarbeit finanziell über den sogenannten Landesjugendplan. Anträge auf Fördergelder durch den LJP können nur Träger der außerschulischen Jugenbildung stellen, die keinem bundeszentralen Träger angeschlossen sind und die ausschließlich örtlich oder regional aktiv sind (SJR, KJR, Jugendhäuser u.a.). Die Anträge werden bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht, bei denen man auch genauere Auskünfte über die Förderbedingungen erhalten kann. Aktuelle Ansprechpartner(innen) auf den Regierungspräsidien für Rückfragen.

Nach der Verwaltungsvorschrift vom 21.06.2017 fördert das Kultusministerium u.a. Internationale Jugendbegegnung und Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas.

Förderung

Die Höhe der Förderbeträge hängt von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab.