Dein Sprung ins Ausland

Finanzierung und Stipendien

AuslandsBAföG

Wenn du zur Schule gehst und nicht zu Hause wohnst, hast du Anspruch auf BAföG. Das gilt auch beim Schulbesuch im Ausland – allerdings erst in der Oberstufe und das Einkommen deiner Eltern darf einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten.

  • Deine Zeit im Ausland wird mit maximal 585 € monatlich (Stand 2022) gefördert.
  • Dein Aufenthalt muss mindestens 6 Monate dauern. Verbringst du deinen Schulaufenthalt außerhalb der EU, werden maximal 12 Monate AuslandsBAföG bezahlt.
  • Die Förderung ist unabhängig davon, ob du ein Auslandsschuljahr als zusätzliches Schuljahr machst oder ob es ein Schuljahr in Deutschland ersetzt.
  • Kommst du aus einem Bundesland, in dem das Abitur nach 13 Jahren abgelegt wird, bekommst du ab der 11. Klasse BAföG. Wenn du aus einem Bundesland kommst, in dem das Abitur nach 12 Jahren abgelegt wird, wirst du schon ab der 10. Klasse gefördert.
  • Auch für deine Reisekosten gibt es einen Zuschuss vom BAföG-Amt. Pauschal bekommst du für Hin- und Rückfahrt pro Kalenderjahr innerhalb Europas 250 Euro und bei Reisen außerhalb Europas 500 Euro.
  • In Härtefällen wird dir auch eine zweite Reise bezahlt.

Als Schülerin oder Schüler erhältst du die BAföG-Förderung als Vollzuschuss und musst nichts zurückbezahlen.

Hier kannst du dich über AuslandsBAföG und Stipendien informieren

  • Die Bearbeitung kann dauern. Du solltest deinen Antrag mindestens ein halbes Jahr vor deiner Abreise stellen.
  • Mit dem BAföG-Rechner kannst du ausrechnen, wie viel BAföG du bekommen kannst. Dort gibt es auch noch mehr Infos zum Thema BAföG.
  • Die offiziellen Infos zum AuslandsBAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung findest du hier:
  • Noch mehr Infos über Stipendien und BAföG für deinen Schulaufenthalt im Ausland bekommst du bei unserem Partner Eurodesk

 

Austausch auf Gegenseitigkeit

Bei einem Austausch auf Gegenseitigkeit verbringst du eine gewisse Zeit in der Familie eines Schülers/einer Schülerin im Ausland, gehst dort zur Schule und er/sie besucht danach als Gastschüler*in für einige Zeit dich und deine Schule in Deutschland. Ein solcher Austausch auf Gegenseitigkeit ist um einiges günstiger als ein Schulaufenthalt im Ausland ohne Gegenbesuch. Angeboten werden solche Austausche von  GDANSA e.V. und dem Deutsch-Französische Jugendwerk:

GDANSA e.V.
Was wird gefördert? Ein Schulaufenthalt in Australien oder Neuseeland von ca. 10 Wochen und der Gegenbesuch von Schüler*innen aus Australien oder Neuseeland für ca. 10 Wochen
 

Deutsch-Französisches Jugendwerk: Brigitte-Sauzay-Programm
Was wird gefördert? Ein Schul- und Gastfamilienaufenthalt von drei Monaten und Gegenbesuch eines Gastschülers/einer Gastschülerin aus Frankreich für drei Monate
 

Deutsch-Französisches Jugendwerk: Voltaire-Programm
Was wird gefördert? Ein Schul- und Gastfamilienaufenthalt von sechs Monaten und Gegenbesuch eines Gastschülers / einer Gastschülerin aus Frankreich für sechs Monate

 

Stipendien

Mit einem Stipendium kannst du die Kosten für deinen Schulaufenthalt im Ausland teilweise oder sogar ganz bezahlen. Leider gibt es weniger Stipendien als Schülerinnen und Schüler, die jedes Jahr ins Ausland gehen. Am besten stehen deine Chancen, wenn du in ein wenig nachgefragtes Land möchtest, beispielsweise in Osteuropa. Für einige Stipendien kannst du dich über deine Austauschorganisation bewerben, manchmal musst du das direkt bei der Einrichtung machen, die das Stipendium vergibt. Das sind meistens Stiftungen, politische Organisationen oder Firmen. Manche Stipendien kannst du nur bekommen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, zum Beispiel nur wenn du in einem bestimmten Bundesland wohnst oder deine Familie die Kosten nicht alleine bezahlen kann.

 

Wenn du ein Jahr in den USA zur Schule gehen möchtest, kannst du dich für diese Stipendien bewerben

Parlamentarisches Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestags

  • Jedes Jahr vergibt der Deutsche Bundestag circa 360 Vollstipendien an Schülerinnen, Schüler und Azubis für einen Schulaufenthalt in den USA.
  • Dauer: 1 Jahr
  • Voraussetzungen: Du bist bei der Abreise 15 – 17 Jahre alt (Stichtag: 31. Juli) und hast gute schulische Leistungen.
  • Bewerbungsschluss: 1. September des Vorjahres

 

Byrnes-Stipendium vom Deutsch-Amerikanischen Zentrum/James-F.-Byrnes-Institut e. V.

  • Das Deutsch-Amerikanische Zentrum in Stuttgart vergibt jährlich fünf Stipendien für Schülerinnen und Schüler aus dem Regierungsbezirk Stuttgart, die eine Schule in den USA besuchen möchten. Die Stipendien decken 30 – 80 Prozent der Programmkosten ab.
  • Dauer: 1 Jahr
  • Voraussetzungen: Du musst bei der Abreise im Sommer zwischen 15 und 18 Jahre alt sein. Bewerbungsschluss: 31. Oktober des Vorjahres