Oberrheinkonferenz - Jugendprojektfonds
Die Oberrheinkonferenz ist ein Zusammenschluss der drei an den Oberrhein grenzenden Regionen.
- Ansprechpartnerin:
Martina Bach
Regierungspräsidium Freiburg
Jugendfonds der Oberrheinkonferenz
Tel.: 00 49 (0) 761 208 1045
Mail: Martina.Bach@rpf.bwl.de - Jugendprojektfonds
Förderbedingungen:
Die Oberrheinkonferenz unterstützt grenzüberschreitende Jugendprojekte. Der Jugendfonds dient der schnellen und unkomplizierten Finanzierung von Projekten.
Höhe der Förderung: bis zu 4.000,- €
förderfähig sind:
Reisekosten, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, Materialkosten, Kommunikations- und PR-Kosten, evtl. Kosten für die Projektvorbereitung.
Es werden nur die Kosten der Partner aus dem Oberrheingebiet gefördert.
Um gefördert zu werden, müssen die Projekte folgende Kriterien erfüllen:
- Die Projekte müssen grenzüberschreitend (bi- oder trinational) sein.
- Es muss ein Partner auf der anderen Seite der Grenze vorhanden sein.
- Antragsberechtigt sind Jugendliche oder Jugendorganisationen.
- Die Projektbeteiligten müssen zwischen 12 und 25 Jahre alt sein.
- Der Antragssteller muss im Oberrheingebiet wohnen.
- Das Projekt muss im Oberrheingebiet durchgeführt werden.
- Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn des Projekts gestellt werden.
Folgende bi- und trinationale Begegnungen sind möglich:
- Deutschland - Frankreich - Schweiz
- Deutschland - Frankreich (+ beliebiges drittes Land)
- Deutschland - Schweiz (+ beliebiges drittes Land)
- Frankreich - Schweiz (+ beliebiges drittes Land)
Das Jugendportal der Oberrheinkonferenz gibt allgemeine Informationen zu den Jugendaktionen am Oberrhein und verknüpft vorhandene regionale Internetangebote für Jugendliche des Oberrheingebiets:
- die Website des Centre d'Information Jeunesse Alsace
- das Internetportal von Sémaphore aus Mulhouse
- das Jugendnetz Baden-Württemberg
- die Plattform der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz
- und der schweizerischen Kinder- und Jugendförderung Infoklick.ch