Dein Sprung ins Ausland

Oberrheinkonferenz - Jugendprojektfonds

Die Oberrheinkonferenz ist ein Zusammenschluss der drei an den Oberrhein grenzenden Regionen.


Förderbedingungen:

Die Oberrheinkonferenz unterstützt grenzüberschreitende Jugendprojekte. Der Jugendfonds dient der schnellen und unkomplizierten Finanzierung von Projekten.

Höhe der Förderung: bis zu 4.000,- €

förderfähig sind:
Reisekosten, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, Materialkosten, Kommunikations- und PR-Kosten,  evtl. Kosten für die Projektvorbereitung.

Es werden nur die Kosten der Partner aus dem Oberrheingebiet gefördert.


Um gefördert zu werden, müssen die Projekte folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Projekte müssen grenzüberschreitend (bi- oder trinational) sein. 
  • Es muss ein Partner auf der anderen Seite der Grenze vorhanden sein. 
  • Antragsberechtigt sind Jugendliche oder Jugendorganisationen. 
  • Die Projektbeteiligten müssen zwischen 12 und 25 Jahre alt sein. 
  • Der Antragssteller muss im Oberrheingebiet wohnen. 
  • Das Projekt muss im Oberrheingebiet durchgeführt werden.
  • Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn des Projekts gestellt werden.

Folgende bi- und trinationale Begegnungen sind möglich:

  • Deutschland - Frankreich - Schweiz
  • Deutschland - Frankreich (+ beliebiges drittes Land)
  • Deutschland - Schweiz (+ beliebiges drittes Land)
  • Frankreich - Schweiz (+ beliebiges drittes Land)


Das Jugendportal der Oberrheinkonferenz gibt allgemeine Informationen zu den Jugendaktionen am Oberrhein und verknüpft vorhandene regionale Internetangebote für Jugendliche des Oberrheingebiets: