Dein Sprung ins Ausland

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Ziel des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« 2014–2020 ist es, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen.

Gefördert werden Projekte die folgende Zielsetzung haben:

  • den Bürgerinnen und Bürgern ein Verständnis von der Europäischen Union, ihrer Geschichte und ihrer Vielfalt zu vermitteln;
  • die Unionsbürgerschaft zu fördern und die Bedingungen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene zu verbessern

Programmleitfaden

Kontakt und Informationen: 

Leiter der Kontaktstelle "Europa für Bürgerinnen und Bürger":

Jochen Butt-Posnik

Dipl. SozialwissenschaftlerLeiter der KS EfBB

Tel.: +49 (0)228 - 201 67 - 29

E-Mail: butt-posnik@kontaktstelle-efbb.de

Bürozeiten: Dienstag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr

 

Die Europäische Kommission bestimmt für jedes Jahr der Laufzeit des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« 2014–2020 Prioritäten, um auf aktuelle Herausforderungen und neue politische Entwicklungen eingehen zu können.

 

Ab dem Jahr 2018 werden folgende Themenkomplexe bevorzugt:

Förderbereich 1: »Europäisches Geschichtsbewusstsein

  • Antragsberechtigte: Vereine und Verbände, Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie lokale und regionale Behörden u.a. mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder. Teilnahmeberechtigte Länder sind:
    • die 28 EU-Mitgliedstaaten
    • Albanien
    • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
    • Montenegro
    • Serbien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Kosovo
  • Einreichdatum:   01.02.2020
  • Teilnahmebedingungen
    • Projekte müsse deutliche europäische Dimension aufweisen.
    • Bevorzugt werden Projekte, die in transnationaler Kooperation zwischen Organisationen, Kommunen oder Einrichtungen durchgeführt werden.
    • Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen.
    • Projekte, die sich an jüngere Menschen wenden, erhalten Vorrang.
    • Einbeziehung von Teilnehmer/innen des Europäischen Freiwilligenkorps gern gesehen
    • Förderzeitraum max. 18 Monate
  • Projektbeginn: 01.09.2020 und 28.02.2021
  • Förderung:  Fördersumme max. 100.000 Euro


Förderbereich 2: »Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung«

  • Antragsberechtigte: Vereine und Verbände, Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie lokale und regionale Behörden u.a. mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder. Teilnahmeberechtigte Länder sind:
    • die 28 EU-Mitgliedstaaten
    • Albanien
    • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
    • Montenegro
    • Serbien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Kosovo
  • Antragstermine: siehe hier
  • Förderung: 
    • Bürgerbegegnung  maximaler EU-Zuschuss: 25.000 Euro
    • Vernetzung von Partnerstädten max. 150.000 Euro
    • Projekte der Zivilgesellschaft max. 150.000 Euro