Dein Sprung ins Ausland

Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Die hier beschriebenen Förderbedingungen gelten nur für normale Jugendbegegnungen. Das DPJW fördert auch andere Austauschmaßnahmen, z.B. Sprachkurse, Schulaustausch, Praktika u.a.

 

Förderbedingungen

(Abkürzungen: TN = Teilnehmende; mind. = mindestens, max. = maximal)

Partnerländer

  • Polen + Drittland möglich, bi- und trilaterale Begegnungen; als Drittland sind alle Länder möglich, die Begegnung muss aber in Deutschland oder Polen stattfinden. 

Reisekosten in das Drittland, die innerhalb Deutschlands oder Polens anfallen, können gefördert werden. 

Trilat. Beg. können über DPJW oder JUGEND IN AKTION gefördert werden, bilat. nur über DPJW.
Trilat. Programme mit Frankr.: Für die Projekte in Dt. und Frankreich sowie die Reisekosten nach Polen ist das DFJW zuständig, für die Programmkosten in Polen das DPJW.

Antragstelle und Antragsfristen

  • Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband (Bundesverband) reichen den Antrag bei ihrem Verband ein - dort nach Fristen fragen (sog. Zentralstellenverfahren), alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über das zuständige Regierungspräsidium (sog. Länderstellenverfahren). 
  • Abgabe des Antrags beim Regierungspräsidium: Bis spätestens 1. 4. sollten die  Anträge für das laufende Jahr abgegeben werden).
  • Mitglieder des LJR: Antrag bis 1. 2. beim LJR einreichen, dort wird der Antrag vorgeprüft und an das Regierungspräsidium weitergereicht.

Alter 

  • 12 – 26 Jahre, Ausnahmen für TN unter 12 Jahren sind möglich 

Dauer

  • Mind. 4 – max. 28 Tage; 
  • es werden nur Programmtage (=Tage, an denen ein Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert.

Förderbeträge

Es werden nur die Beträge angegeben, die deutsche Gruppen erhalten können, wenn die Begegnung 1. in Deutschland2. in Polen stattfindet. Ausnahmen stehen in Klammern.
Die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

1. in Deutschland (Angaben pro TN und Tag) bis zu:

  • Aufenthaltskosten
    12 € bei Unterbringung in Familie
    18 € bei Unterbringung in Herberge, Zeltlager… 
    30 € bei Unterbringung in Bildungsstätten
    (Taschengeld wird nicht mehr gesondert gefördert, ist aber im Rahmen der oben angegebenen Fördersätze möglich. Die Träger entscheiden selbst, ob Taschengeld an die Gäste ausgezahlt wird oder nicht)
    50 € (max.) für Dolmetscher/Übersetzer (pro Tag) 

    Sätze variieren, je nach Haushaltslage des Landes -  
    Baden-Württemberg bei LV  (jeweils unabh. von Unterbringung):

    7,20 € deutsche TN; 10,20 € polnische Jugendliche; 11,20 € polnische Begleitpersonen

  • Reisekosten
    polnische TN: 0,28 PLN je TN und km Entfernung, s. Reisekostenrechner des DPJW
    Drittland-TN: Reisekosten, die innerhalb von Deutschland oder Polen anfallen, können gefördert werden

  • Vor- und Nachbereitung
    - eigene TN (max. 2 Tage)
    - binationales Leitungsteam (max. 2 Tage)
    Es gelten dieselben Fördersätze wie für Aufenthaltskosten - s.o.

2. in Polen

  • Reisekosten 
    s. Reisekostenrechner des DPJW
  • Vor- und Nachbereitung
    eigene TN (max. 2 Tage): s. Aufenthaltskosten
    Reisekosten für deutsche TN des binationalen Leitungsteams,
    wenn Vorbereitungstreffen in Polen.

3. in Drittland

  • Reisekosten, die innerhalb Polen und Deutschland anfallen, können gefördert werden.

Förderung über die Pauschale "4 x 1 ist einfacher":

Projekte, die dem deutsch-polnischen Jugendaustausch dienen (z.B. Publikationen, Ausstellungen, gemeinsame Konzerte) können auch bis zu 1000 €  als Pauschale „4x1 ist einfacher“ formlos beantragt werden. 10% Eigenanteil müssen nachgewiesen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten: "Europeans for peace