Dein Sprung ins Ausland

ConAct

Förderbedingungen

(Abkürzungen: TN = Teilnehmende; mind. = mindestens, max. = maximal)

Partnerländer

  • Israel + mögliches Drittland, als Drittland sind alle Länder möglich, außer:
  • Trilaterale Begegnungen zwischen Deutschland, Israel und Polen fördert das DPJW oder JUGEND IN AKTION,  trilaterale Begenungen zwischen Deutschland, Israel und Frankreich fördert das DFJW.

Antragstelle und Antragsfristen

  • Jugendorganisationen mit einem bundeszentralen Dachverband reichen den Antrag bei ihrem Verband ein - dort nach Fristen fragen (sog. Zentralstellenverfahren); der Antrag muss aber bis spätestens 1. 10. des Vorjahres bei ConAct vorliegen. Alle anderen, wie z.B. SJR, KJR, Jugendhäuser u.a., stellen Anträge über das zuständige Regierungspräsidium (sog. Länderstellenverfahren)
  • Der Antrag muss bis 1. September des Vorjahres beim Regierungspräsidium vorliegen. Bis zum 1. 10. muss er dann an ConAct weitergereicht werden.
    Die Anträge sollten möglichst früher eingereicht werden, da viele der Anträge erfahrungsgemäß noch einmal korrigiert und von den Antragstellern überarbeitet werden müssen. Sie können dann eventuell nicht mehr fristgerecht an ConAct weitergeleitet werden.
  • Anträge können evtl. auch bis zum 1. 6. des Programmjahres (= Termin der Regierungspräsidien) gestellt werden - Förderung ist aber nur dann möglich, wenn Rücklaufmittel vorhanden sind. Bis zum 1.7. müssen die Anträge bei ConAct vorliegen. 

    Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und aussagekräftig sein.

Alter und Teilnehmerzahl

  • 12 – 26 Jahre
  • in Deutschland: max. 15 deusche und max. 15 israelische TN, jeweils inklusive Begleiter
    in Israel: maximal 15 deutsche TN, inklusive Begleiter 

    (teilnehmen können mehr, sie werden aber nicht gefördert, Ausnahme bei sachlicher Begründung) 

Dauer

  • mind. 7, max. 30 Programmtage, 
  • davon werden in Deutschland nur 12 Tage gefördert
  • An- und Abreisetag zählen nicht als Programmtage, sie können aber gefördert werden

Förderung

Es werden nur die Beträge angegeben, die deutsche Gruppen erhalten können, wenn die Begegnung 1. in Deutschland2. in Israel stattfindet. Ausnahmen stehen in Klammern. Die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

1. in Deutschland

  • Aufenthaltskosten (bis zu)
    20 € pro Tag für alle förderfähigen TN
  • (100% der Flugkosten, max. 280 € pro israel. TN)

2. in Israel

  • Flugkosten 
    100%, höchstens 360 € pro TN aus Deutschland
  • Vor- und Nachbereitung 
    26 € pro deutschen TN, max. 383 € 

 (Förderung nach KJP-Sätzen)

4 x 1  -  Förderung von Kleinprojekten

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1000 Euro. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- oder Drittmitteln nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Zentralstellen.

Gefördert werden können Projekte, die ihrem Charakter nach die Voraussetzungen einer Begegnungen nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-israelischen Jugendaustausch stehen.
Beispielhaft können folgende Arten von Projekten gefördert werden: Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte und andere offene Veranstaltungen. Weitere Informationen